Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und Finanzanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungs- und Managementdienstleistungen für Tochterunternehmen und Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem KWG oder KAGB erfordern, werden nicht ausgeübt.