Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gewährung von Darlehen und sonstigen Finanzierungen an verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Geschäftsführungs-, Management-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen gegenüber verbundenen und nicht verbundenen Unternehmen zu erbringen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes und erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen für Dritte.