1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Erziehung und Jugendhilfe und b) der Rettung aus Lebensgefahr für Schwangere und Neugeborene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch zu a) die Betreuung und Förderung von Kindern und Müttern durch Fachkräfte, das Betreiben und Unterhalten von Kinderkrippen und Kindertagesstätten, und zu b) die Organisation und Unterstützung des Rettungswesens durch Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen zur Schwangeren- und Säuglings- bzw. Kleinkindrettung