Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften jeder Rechtsform und Beteiligungen, insbesondere Vorratsgesellschaften, einschließlich Gesellschaften, deren zukünftige Tätigkeit erlaubnispflichtigen Gewerben unterliegen kann. Die Gesellschaft erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, sofern die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt.