Die Verwaltung eigenen Vermögens und des Vermögens Dritter einschließlich von Darlehens-, Finanzierungs- und anderen Verträgen sowie die Verwaltung und Einziehung von Forderungen und jede andere Tätigkeit in diesem Zusammenhang und damit verbundene Nebengeschäfte, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur insoweit vorgenommen als eine Erlaubnis vorliegt.