die Planung, Koordination, Durchführung und Vermittlung von Telekommunikations- und Glasfaserprojekten, Hausbegehungen, Auskundungen, Projektbegleitung, Dokumentation sowie Tätigkeiten im Bereich passiver Telekommunikations- und Informationstechnik, insbesondere passive Glasfaser-Inhouseverkabelung ohne Arbeiten an stromführenden Anlagen. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten gemäß Anlage A der Handwerksordnung. Insbesondere werden keine Arbeiten an elektrischen Anlagen, Zählerschränken, Steckdosen, Unterverteilungen oder sonstigen stromführenden Komponenten durchgeführt.