Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme als auch Entwicklung und Restrukturierung von Beteiligungen, Dienstleistungen im Bereich des Controllings und des Interimanagements sowie Übernahme der Komplementärgesellschaft an solchen Gesellschaften, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, soweit sämtliche Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind.