(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). (2) Zwecke der Gesellschaft sind: a Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 18 AO); b die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) ?