- der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, - die Gründung von Unternehmen und Gesellschaften sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an solchen Unternehmen und Gesellschaften, - die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Anlage eigenen Kapitals, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist, - die Erbringung von Verwaltungs-, Management- und Geschäftsführungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, soweit diese Tätigkeiten keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.