Erwerb und Verwaltung eigenen und fremden Vermögens (soweit dies keiner behördlichen Genehmigung oder Zulassung bedarf), namentlich Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, Unternehmen und Zweigniederlassungen, die Errichtung und die Auflösung derselben, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Personengesellschaften, insbesondere als Kommanditist einer GmbH&Co KG und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.