(1) Der Erwerb, Verwaltung, Nutzung und Verwertung von eigenem Vermögen, insbesondere von bebautem und unbebautem Grundbesitz und von Unternehmensbeteiligungen aller Art einschließlich Bebauung von eigenem Grundbesitz zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung und An- und Verkauf von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie alle sonst mit diesem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.