Die Förderung der Arbeitsbefähigung sozial benachteiligter und gefährdeter Personen, die Beschäftigung insbesondere schwerbehinderter Menschen und die berufliche Qualifikation sowie die Vermittlung von Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Langzeitarbeitslosen und sonstiger benachteiligten Gruppen in Beschäftigung und die Unterstützung einzelner persönlich oder wirtschaftlich im Sinne des § 53 der Abgabeordnung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere durch ausschließlich für diesen Personenkreis bestimmte Dienste oder Zuwendungen wie z. B. die Abgabe von Gütern.