Beratung anderer oder verbundener Unternehmen, soweit hierfür keine behördliche oder sonstige gesetzlich erforderliche Erlaubnis erforderlich ist; Erbringung von Geschäftsführungs-, Management- und sonstigen Verwaltungsleistungen für verbundene Unternehmen, die Beschäftigung sowie die Überlassung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, sowie die Erbringung sonstiger mit den vorstehenden Tätigkeiten in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.