Betrieb einer Fahrschule, insbesondere Ausbildung von Fahrschülern in Theorie und Praxis zum Erwerb von Fahrerlaubnissen aller Klassen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften; Durchführung von Aufbauseminaren, Nachschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für Fahranfänger sowie für Kraftfahrer, einschließlich Maßnahmen nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnis-Verordnung; Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern, Durchführung von Schulungen im Bereich ?