Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Tätigkeiten und Geschäfte, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sind nicht Gegenstand des Unternehmens.