Der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen sowie damit verbundene Transport-, Logistik- und Kurierdienstleistungen, einschließlich Be- und Entladung, Lagerung, Kommissionierung, Speditionsleistungen und die Vermietung von Transportkapazitäten, soweit zulässig.