- Der Aufbau eines Elektromobilitätszentrums - der Handel mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere Elektrofahrzeugen, - die Reparatur, Wartung und Instandsetzung von Akkus und Fahrzeugen, - die Beratung für den Betrieb und die Nutzung von Elektrofahrzeugen, - die Vermittlung, Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur (E-Ladesäulen), - die Vermittlung, Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. - Die Erbringung und Vermittlung von Versicherungsleistungen, Leasing- und Finanzierungsverträgen soweit gesetzlich zulässig, - der Verkauf von Lebensmitteln aller Art, - der Betrieb eines Cafés oder Restaurants, - die Organisation und Durchführung von Vorträgen, Kongressen und Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen insbesondere dem Thema Elektromobilität und verwandten Themen - Handel mit sonstigen Gütern im Mobilitätsbereich und dem Bereich der erneuerbaren Energien, die nicht anmeldepflichtig sind und keinen Beschränkungen oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen.