Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Wertpapieren und Finanzinstrumenten sowie sonstigen Vermögenswerten im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern geeignet sind. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.