Der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.