Die Betreibung einer evangelischen kirchlichen Grundschule (Privatschule). Die Verwirklichung des Gesellschaftszweckes erfolgt in Wahrnehmung der gesamtkirchlichen Verantwortung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. In diesem Rahmen ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher Art in jeder Weise zu beteiligen oder solche Unternehmen ganz zu übernehmen. Gesellschafter der Gesellschaft sind ausschließlich gemeinnützige Körperschaften, welche steuerbegünstigte, kirchliche oder mildtätige Zwecke verfolgen. Die Gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbare gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Anschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung der Grundschule verwirklicht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.