1. Entwicklung von Lösungen spezieller Probleme der Zielvorstellung des Auftraggebers gemäß durch spezifischer Kommunikation für Einzelpersonen, Interessenverbände,private, staatliche und halbstaatliche Institutionen und Wirtschaftsunternehmen aller Art einschließlich des Dienstleistungsgewerbes. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die zur Ernichung des Gesellschaftszweckes notwendig sind oder nützlich erscheinen. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.