Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Finanzierung verbundener Unternehmen und die Gewährung von Gesellschafterdarlehen sowie die entgeltliche Erbringung von Management-, Verwaltungs- und Beratungsdienstleistungen für verbundene Beteiligungsunternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.