Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligungen und Immobilien, zu halten, zu verwalten, zu entwickeln und gegebenenfalls zu veräußern, zudem die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere in wirtschaftlichen, strategischen, organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere i.S.v. § 34c GewO und §§ 32, 43 KWG, werden nicht ausgeübt.