Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien und Grundbesitz im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte, insbesondere keine nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.