Die Durchführung von Arbeiten im Elektrohandwerk,auf dem Gebiet der Elektro- Planung und -konstruktion und der Fernmeldetechnik. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das In- und Ausland; die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen auch unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.