(1) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Versorgung mit Strom, einschließlich der Erbringung von Energiedienstleistungen und der Energieerzeugung, b) die Umsetzung zukunftsfähiger Mobilitätslösungen,z.B. durch den Aufbau und den Betrieb entsprechender Infrastruktur, c) die Erfüllung weiterer öffentlicher Zwecke, wenn diese mit den unter Buchstaben a) bis b) aufgeführtenTätigkeitenzusammenhängen.