Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten, Hofbefestigungen, Kanalbauarbeiten sowie Kanalreparaturen, sowie alle hiermit in sachlicher Verbindung stehenden Aufgaben für die Stadt Moers und für die mit der Gesellschaft im Sinne der § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen auf dem Gebiet der Stadt Moers sowie außerhalb des Stadtgebietes, soweit der mit der Tätigkeit außerhalb des Stadtgebietes erzielte Umsatz 20 % des Gesamtumsatzes der Gesellschaft nicht überschreitet