Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens, das Erbringen von Management-, Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.