Die Planung, Realisierung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Einspeisung und des Vertriebs von Energie, insbesondere erneuerbarer Energien, im Rahmen des § 121 Abs. 2 Nr. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung mit Gesetz vom 1.4.2025 (GVBl. Nr. 24).