1. Die Planung und Durchführung von eigenen Energieprojekten und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte; 2. Das Gründen bzw. das Halten von Anteilen an Projektgesellschaften, auf deren Ebene eigene Energieprojekte geplant und durchgeführt werden und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte; 3. Die Vornahme von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten von Unternehmen und Gesellschaften der Unternehmens-Gruppe der Muttergesellschaft; und 4. Die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften der Unternehmens-Gruppe der Muttergesellschaft.