(1) Die Erstellung, der Betrieb und die Wartung von Stromspeicheranlagen zur Speicherung elektrischer Energie. Die Planung, der Vertrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie aller dazugehörigen Komponenten und Systeme zur Erzeugung von Solarenergie. (2) Verkauf elektrischer Energie an Gewerbekunden und Privatkunden einschließlich Mieterstrommodelle oder über Direktvermarkter. (3) Verkauf gebrauchter Photovoltaikanlagen und der Handel mit gebrauchten Einzelkomponenten. (4) Die Erbringung von beratenden und planerischen Leistungen in den vorgenannten Bereichen. Sämtliche Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere nach der Gewerbeordnung und/oder der Handwerksordnung, werden nur nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung durchgeführt.