Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Untemehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofem nicht eine Erlaubnis vorliegt.