Hilfen zur Erziehung im ambulanten und stationären Bereich (insbesondere nach SGB VIII), Leistungen nach dem SGB II nämlich Konzipierung und Realisierung von Schul-, Schulungs-, Bildungs- und Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.