Errichtung und der Betrieb von Erzeugungsanlagen für elektrischen Strom und Wärmeenergie, Lieferungen und Dienstleistungen in Verbindung mit den Erzeugungsanlagen sowie ferner die Erbringung von Beratungsleistungen zu Energiekonzepten und damit verbundene Bauleistungen, soweit sämtliche Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind.