Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an ande-ren Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eige-nen Vermögens. Die Gesellschaft kann verbundenen Unternehmen Management-, Bera-tungs- und sonstige Dienstleistungen erbringen. Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG), sind ausgeschlossen.