Die Bewirtschaftung des nach Abschluss der Abbautätigkeit im Steinbruch der Fa. Günter Jaeger Steinbruchbetriebe GmbH (AG Siegburg, HRB 7476) entstehenden Steinbruchsees und des von diesem Steinbruch genutzten Grundbesitzes, einschließlich der darauf entstehenden Anlagen, unter Berücksichtigung des Schutzwecks der für die Wiehltalsperre maßgeblichen Wasserschutzgebiets-Verordnung und des für den Steinbruch und den Steinbruchsee vom Oberbergischen Kreis unter dem Aktenzeichen 67 31 30-81- 40-80 ?