1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Jugendhilfe und der Hilfe für Behinderte sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in den unmittelbar an Hamburg angrenzenden Landkreisen der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen für behinderte Kinder und den Betrieb von Kindertagesstätten in dieser Region nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - und landesrechtlich dazu ergangenen Gesetzen. 2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung