Funktion einer Holding-Gesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Dies umfasst insbesondere die Errichtung, den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Rechtsform sowie den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Nutzung und die Veräußerung von sonstigen Vermögensgegenständen jeder Art, insbesondere von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wertpapieren, Finanzinstrumenten, gewerblichen Schutzrechten und sonstigen Rechten - jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - bedürfen.