Der Betrieb von Bar und Restaurant einschließlich Zubereitung, Verkauf und Ausschank von Speisen und Getränken sowie Erbringung von Catering und Veranstaltungsdienstleistungen, Handel mit Getränken und Gastronomiebedarf; Ausübung nur insoweit, als hierfür keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich ist.