Die Vermögensverwaltung des eigenen Grundbesitzes. Hierzu zählen insbesondere der Kauf sowie Neu- und Umbau, die Verwaltung, Bewirtschaftung sowie die Vermietung und Verpachtung der eigenen Immobilien einschließlich des Inventars. Gewerbliche Tätigkeiten, die sich auf die Bewirtschaftung fremder Immobilien richten sowie der gewerbliche Immobilienhandel sind ausgeschlossen.