Die Verwaltung eigenen Immobilien- sowie Kapitalvermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Vermögensverwaltung erfolgt nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht umfasst.