Verwaltung von eigenem und gesellschaftereigenem Vermögen einschließlich Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Halten und Verwalten von bestehenden und noch zu erwerbenden Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, (nicht als Dienstleistung für Dritte), sowie Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden nicht ausgeübt.