Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe gemäß § 78 SGB IX für volljährige Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung oder drohender wesentlicher seelischer Behinderung im Sinne des § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).Die Leistungen werden in Form ambulanter, aufsuchender und personenzentrierter Assistenz erbracht und orientieren sich an den individuellen Lebenslagen, Ressourcen, Bedarfen, Wünschen und Teilhabezielen der Leistungsberechtigten. Die Leistungen können sowohl als individuelle Assistenzleistungen als auch in Gruppen- und Gemeinschaftsformaten erbracht werden, soweit dies den individuellen Teilhabezielen der Leistungsberechtigten dient, mit den Ergebnissen der Bedarfsermittlung vereinbar ist und dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten entspricht. Die Assistenzleistungen dienen: 1. der Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung, 2. der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, 3. der Unterstützung von Inklusion, sozialer Integration, Selbstwirksamkeit und gesellschaftlicher Partizipation sowie 4. dem Entgegenwirken sozialer Isolation und einer Chronifizierung psychischer Krankheitsverläufe. Die Leistungen umfassen insbesondere: 1. die Unterstützung beim Aufbau, Erhalt und der Weiterentwicklung von Alltagskompetenzen, 2. die Unterstützung bei Haushaltsführung, Einkauf, Umgang mit finanziellen Mitteln und Organisation des täglichen Lebens, 3. die Unterstützung von Mobilität, Orientierung und Teilhabe im Sozialraum, 4. die Unterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen sowie bei gesellschafflicher, kultureller und digitaler Teilhabe, 5. die Unterstützung in Krisensituationen sowie die Entwicklung individueller Frühwarn- und BewäItigungsstrategien, 6. die Unterstützung von Medienkompetenz, Selbstbewusstsein, Eigeninitiative und Selbstwirksamkeit, 7. die Unterstützung bei der Organisation und Bewältigung alltagsbezogener Angelegenheiten, bei der Orientierung im Sozial- und Hilfesystem sowie bei administrativen Anforderungen des täglichen Lebens, soweit dies den individuellen Teilhabezielen der Leistungsberechtigten dient. Die Assistenzleistungen können gemeinschaftsfördernde Aktivitäten sowie sozialraumorientierte Unterstützungsformen umfassen, soweit diese den individuellen Teilhabezielen der Leistungsberechtigten dienen. Die Assistenzleistungen können auch die Unterstützung bei der Nutzung von Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie die Förderung von Medienkompetenz, digitaler Teilhabe, sozialräumlicher Orientierung und kreativen Ausdrucksmöglichkeiten umfassen, soweit dies den individuellen Teilhabezielen der Leistungsberechtigten dient. Die Assistenz kann zudem die Unterstützung bei der Wahrnehmung, Organisation sowie Vor- und Nachbereitung gesundheitsbezogener Termine umfassen. Darüber hinaus kann die Assistenz die Unterstützung im Umgang mit dem eigenen Krankheitsbild sowie bei der Strukturierung eines eigenverantwortlichen Umgangs mit gesundheitlichen Anforderungen im Alltag beinhalten. Hierzu gehört auch die alltagsbezogene Unterstützung im Umgang mit verordneten Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Orientierung, Strukturierung und Selbstorganisation, ohne dabei medizinische oder pflegerische Leistungen zu ersetzen. Die Leistungen zielen insgesamt darauf ab, Barrieren im Alltag zu reduzieren, Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und eine selbstbestimmte Lebensführung langfristig zu sichern. Ergänzend kann die Gesellschaft Maßnahmen, Projekte und Angebote durchführen, die der Förderung von Inklusion, sozialer Teilhabe, Bildung, gesellschaftlicher Integration, Selbsthilfe sowie erfahrungsbasierten Unterstützungsformen (Peer-Support) dienen, sofern diese dem Satzungszweck entsprechen. Die Nutzung von Räumlichkeiten als Beratungs-, Organisations- oder Begegnungsort ist zulässig, sofern diese der individuellen Unterstützung, der sozialen Teilhabe oder der Umsetzung vereinbarter Teilhabeziele dient und keinen institutionellen Einrichtungsscharakter begründet. Die Gesellschaft kann Angehörige und Bezugspersonen in die Assistenzleistungen einbeziehen sowie beratend unterstützen, soweit dies den individuellen Teilhabezielen der leistungsberechtigten Person dient. Die Gesellschaft fördert die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen durch Informations-, Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit sowie die Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen.Die Gesellschafi kann Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote für Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Praktikant:innen, FSJler:innen, Auszubildende sowie sonstige unterstützende Personen durchführen, soweit diese der Verwirklichung des Satzungszwecks dienen. Die Gesellschaft kann Öffentlichkeitsarbeit, lnformationsangebote sowie die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zur Förderung von Teilhabe, Inklusion, Vernetzung und sozialräumlicher Zusammenarbeit durchführen. Die Gesellschaft kann sich zur Verwirklichung ihrer Zwecke auch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. I Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft soll ihre Tätigkeit räumlich vorrangig in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen ausüben.