Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO). Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten, Workshops und Projekten für Schülerinnen und Schüler, Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, Durchführung von Projekten zur Demokratiebildung, Medienkompetenz und digitalen Bildung, Entwicklung und Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien, Beratung und Begleitung von Bildungseinrichtungen bei der Umsetzung von Bildungsprojekten, Vermittlung und pädagogische Begleitung von Fachexpertinnen und Fachexperten im schulischen Kontext, Durchführung und Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch Kooperation mit Schulen, Schulträgern, Stiftungen und anderen Bildungseinrichtungen.