Die Förderung der Erziehung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer oder mehrerer Kindertagesstätten, einer Schule sowie einer Erziehungsberatungsstelle.