(1) die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland; (2) der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen aller Art im In- und Ausland; (3) die Finanzierung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von Gesellschaften im In- und Ausland.