Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 1 BauKAG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKAG, insbesondere Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Leistungen, wie zum Beispiel städtebauliche Studien, Analysen von Grundstücken und Gebäuden, Entwurf, Planung und ggf. Überwachung von Neu- und Umbauten, Objektdesign, Gestaltung von Ausstellungen sowie Herausgabe von Fachpublikationen.