Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften sowie die Wahrnehmung von Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Unternehmensverträge abzuschließen. Ferner die Erbringung von Management-, Marketing- und Beratungsdienstleistungen, die Erbringung von Dienstleistungen im Softwarebereich sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten.