das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen juristischen Personen, insbesondere an vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften sowie an operativ tätigen Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft übt keine originär gewerblichen Tätigkeiten im Sinne eines Handelsgewerbes aus und erbringt gegenüber Beteiligungsgesellschaften keine geschäftsleitenden, beratenden oder sonstigen operativen Dienstleistungen, sondern ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Die Gesellschaft unterhält keinen eigenen Geschäftsbetrieb, der über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht.