der Betrieb von Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben, insbesondere im Rahmen von Franchise-Systemen, der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Filialen und Niederlassungen, der Verkauf von Speisen, Getränken und sonstigen Lebensmitteln, die Durchführung von Marketing-, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen, die Tätigung sonstiger Investments, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.